Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Falt gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Falt. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Falt einen Vertrag abgeschlossen hat. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in jedem Fall angewendet auch wenn der Kunde über eigene Konditionen verfügt. Alle Veränderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. PREISE
Alle Preise sind, ausser wenn schriftlich anders vereinbart, geschätzt. Der geschätzte Preis eines Designs basiert auf Erfahrungswerten und auf der voraussichtlichen Anzahl an Arbeitsstunden zum firmeninternen Stundenansatz. Sie beinhalten auch das Verbrauchsmaterial. Sollten Kosten für Verbrauchsmaterial höher als vorgesehen ausfallen, werden die Preise auch dementsprechend angepasst.

4. WAS GESCHÄTZTER PREIS BEINHALTET
Beratung, Konzept, Design, Copywriting, Schriftbild, Überarbeitung und Kontrolle, Standardmaterialien, geringfügige Änderungen, Endversionen (bis 3 Stück) und lokale Abhol- und Belieferungsgebühren.

5. WAS GESCHÄTZTER PREIS NICHT BEINHALTET
Wesentliche Änderungen (siehe #6), Druck, Fotos, Illustrationen und zusätzliche Reisekosten für Besprechungen, welche die oben erwähnte erste Preisschätzung nicht umfassen. Andere Kosten wie Material und externe Dienstleistungen im Namen des Kunden werden separat verrechnet.

6. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN ODER/UND ZUSÄTZE
Wesentliche Änderungen sind Änderungen, die vom Kunden verlangt werden nachdem dieser der Endversion (siehe #17) zugestimmt hat. Diese Änderungen werden dem Kunden zum gängigen Stundenansatz neu verrechnet. Allfällige Arbeiten, die zusätzlich zu den vereinbarten Vertragsspezifikationen angefordert werden, gelten als einen neuen Auftrag, deren Preis wird dementsprechend neu verhandelt. Anmerkung: Die Akontozahlung eines Projekts trifft auf die ursprüngliche Offerte zu und muss bei Änderungen und Zusätzen neu verhandelt werden.

7. ANNULLIERUNGEN EINES PROJEKTES
Falt muss vollumfänglich für alle angefallenen Arbeiten bis zum Datum der Annullierung, inklusive allfälliger aufgekommener Spesen, bezahlt werden. Die Bezahlung ist auf einer Pro-Rata-Grundlage aufgebaut. Nach der Annullierung eines Projektes durch den Kunden, bleibt Falt der Inhaber jeglicher originaler Vorlagen und Kopierrechte, die Falt eigens für das Projekt kreiert hat.

8. EILIGE PROJEKTE
Ein eiliges Projekt ist ein Projekt, das vor dem im Voraus festgelegten Stichtag bewerkstelligt werden muss. Falt behält sich das Recht vor, Arbeiten, die in diese Kategorie fallen, mit zusätzlichen Kosten zu versehen und dem Kunden eine separate Rechnung zu stellen. (max. 30% des festgelegten Preises)

9. NICHT ZAHLUNG
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der vereinbarten Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist in Verzug und gibt Falt das Recht gerichtliche Schritte einzuleiten. Unter diesen Umständen werden die Verfahrens- und Verwaltungskosten und ein geschäftsüblicher Zins dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Wird die letzte Bezahlung vom Kunden nicht beglichen, dann bleibt Falt Inhaber jeglicher originaler Vorlagen und Kopierrechte. Allfällige Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet. Alle Zahlungen müssen am Zahlungstermin beglichen werden, ausser anders vereinbart. Alle Preisangaben von Falt sind exklusiv Mehrwertsteuer. Sind Rechnungen 30 Tage überfällig, wird Falt allfällige Internet Dienstleistungen sperren. Sind Rechnungen 60 Tage überfällig, wird Falt die allfällige Webseite schliessen. Sind Rechnungen 90 Tage überfällig, kann Falt das Gerichtsverfahren eröffnen. In diesem Fall haftet der Kunde vollumfänglich für sämtliche Schäden.

10. INSOLVENZ DES KUNDEN
Sollte der Kunde wegen privatem oder geschäftlichen Konkurs nicht im Stande sein, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, nimmt sich Falt das Recht vor, jegliche vertragliche Abmachungen mit dem Kunden fristlos zu kündigen oder zu suspendieren. Sind bis zu diesem Zeitpunkt dem Kunden Dienstleistungen und Material geliefert worden, dann wird die sofortige Bezahlung fällig.

11. EIGENTUM DES KUNDEN
Der Kunde trägt das Risiko jeglichen Eigentums, das im Besitz von Falt ist. Alle erforderliche Sorgfalt seitens Falt wird angewendet um Verlust und Beschädigung zu verhindern.

12. PUBLIKATIONEN
Der Kunde garantiert Falt für alle Ansprüche und zusätzlichen Kosten, auch Gerichtskosten, aufzukommen, sollte der Kunde geistiges Eigentum an Falt gegeben haben, das nicht sein Eigentum ist und Falt aufgefordert haben, dieses geistige Eigentum zu bearbeiten und zu publizieren.

13. AKKREDITIERUNG
Ein anliegender Anerkennungsatz für Falt muss bei allen genutzten Arbeiten stehen, wenn nicht anders vereinbart wurde.

14. ENDVERSION
Eine Publikation wird erst veröffentlich, wenn der Kunde die Endversion genehmigt hat und diesem Gut zum Druck zugestimmt hat. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Jegliche Änderungen bedürfen auch der Schriftform.

15. RÜCKERSTATTUNG DER ORIGINALEN VORLAGE
Der Kunde garantiert, dass er alle originalen Vorlagen sicher und unbeschädigt innerhalb 30 Tage nach dem ersten Druckprozess des Projektes per Kurier oder eingeschriebener Post Falt zukommen lässt.

16. MITTELBARRER VERLUST
Falt ist für den Verlust oder die Beschädigung an der Sache oder am Kunden, sowie an Personen, die mit dem Kunden in einem vertraglichen Verhältnis stehen, nicht verantwortlich. Sollte ein solcher Verlust oder eine solche Beschädigung in einer Verspätung des Stichtages oder in der Nichtbewerkstelligung des Projektes resultieren, ist Falt nicht dafür haftbar.

17. SEARCH ENGINE GEBÜHREN UND DIENSTE
Eine spezifische Positionierung des Kunden im Search Engine ist nicht garantiert. Falt wird in jedem Fall probieren das bestmögliche Ranking für die Webseite des Kunden zu erstellen. Falt ist aber nicht verantwortlich für allfällige Umstände, die sich aus den Änderungen der Bedingungen der Suchmaschinen oder unvorgesehene Einbussen oder andere Anomalitäten ausserhalb des Handlungsbereiches von Falt ergeben.

18. DAS COPYRIGHT
Alle Kopierrechte oder anderes geistiges Eigentum, das von Falt in einem vertraglichen Verhältnis für den Kunden entweder kreiert oder weiterentwickelt wurde, bleibt im Besitz von Falt. Das Kopierrecht bedingt die vollumfängliche Bezahlung und basiert auf dem Prinzip: Nur Einmaliger Nutzung, ausser wenn schriftlich in entweder der Offerte oder in der Rechnung anders abgemacht. ALLE RECHTE SIND VORBEHLATEN. Sollte der Kunde Inhaber des geistigen Eigentums und des Kopierrechts werden wollen, muss dies vertraglich verhandelt werden. Der Preis wird dementsprechend angepasst. Jeder Code, der für Multimedia Projekte angewendet wird basiert auf der Arbeit von Falt. Alle Codes, wie HTML, Java etc. wurden von Falt in manueller Eigenregie erstellt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Falt nicht benutzt, verkauft, verändert oder zu einer anderen Website transferiert werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet Falt mit Material zu versehen, das ihm nicht gehört und wozu er keine Kopierrechte hat. In jedem Fall wird der Kunde zur Verantwortung gezogen. Zukünftige Verluste und Kosten, die im Zusammenhang mit illegalen und nicht autorisierten Material vom Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

19. BESITZ UND EIGENTUM
Das geistige Eigentum, das von Falt, in einem vertraglichen Verhältnis mit dem Kunden, hergestellt wurde, bleibt in deren Besitz und ist Eigentum von Falt bis zur vollumfänglichen Bezahlung. Das Risiko von Verlust und Beschädigung an jeglicher Sache, die von Falt an den Kunden geliefert wird, wird am Zeitpunkt der Übergabe vom Kunden übernommen. Wohingegen das Eigentum zu diesem Zeitpunkt noch nicht übergeben wird. Der Kunde ist für eine adäquate Versicherung der Sache nach der Übergabe selber verantwortlich.

20. ANSTELLUNG DRITTER
Falt darf zur Erstellung und Erfüllung eines Projektes Drittpersonen und externe Firmen mit Aufgaben beauftragen und selber kreiertes oder vom Kunden geliefertes geistiges Eigentum zum oben genannten Zweck weiterleiten.

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